Evangelischer Kindergarten Heisterbusch

 
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Aufnahmekriterien für die Ev. Kindertageseinrichtung Heisterbusch, Wermelskirchen

  1. Der Zugang zu den Evangelischen Kindertageseinrichtungen Heisterbusch, Tente und Wielstraße steht grundsätzlich allen Kindern offen, unabhängig von Nationalität, Religion oder Konfession.

  2. Die vorgeschriebene Quote von mindestens 60% Kinder aus evangelischen Familien ist zu beachten.

  3. Es werden vorrangig Kinder aufgenommen, deren Familien ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Wermelskirchen bzw. im Gemeindebezirk Solingen-Burg haben

  4. Aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien werden zunächst alle erforderlichen U3- Plätze der Einrichtung vergeben. Sollten darüber hinaus auch Plätze für über-dreijährige Kinder frei sein, können diese ebenfalls aufgenommen werden. Für beide Gruppen (U3- und Ü3-Kinder) gelten dabei folgende Kriterien:

    1. Die erste Orientierung erfolgt nach der Prioritätenangabe der Eltern im Meldesystem Little Bird. Anmeldungen mit der Priorität 1 werden zuerst behandelt. Innerhalb dieser Kategorie gilt ferner:

    2. Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen. Das betrifft sowohl Geschwister, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen, wie auch solche, die im direkten Anschluss an ältere Geschwister in die Einrichtung kommen möchten.

    3. Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtung soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder in der Einrichtung unterzubringen.

    4. Darüber hinaus entscheidet das Datum der Anmeldung über die weitere Vergabe von Plätzen.

    5. Begründete Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, wenn dringende Notfälle oder die sonstigen Lebensumstände oder soziale Situation der Familie dies erforderlich erscheinen lassen.

    6. Sollten darüber hinaus weitere freie Plätze zur Verfügung stehen, werden die weiteren Prioritäten (‘0’ bzw. ‘2’ - ‘5’) im Meldesystem entsprechend abgearbeitet.

Die letzte Entscheidung über die Aufnahme liegt beim Kindergartenrat der jeweiligen Einrichtung; der Träger behält sich vor, in einzelnen Fällen gesondert zu entscheiden.
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Vom Kindergartenrat Heisterbusch beschlossen am 3. November 2016
 
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